Papierführerscheine umtauschen: Frist für Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 endet im Juli
Der Landkreis weist daraufhin, dass Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen Papierführerschein haben, diesen bis zum 19. Juli 2022 umtauschen müssen – unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins. Nach Ablauf dieser Frist wird der alte Papierführerschein ungültig.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sollten sich um den Umtausch ihres Papierführerscheins kümmern. Dies muss spätestens zum 19. Januar 2023 geschehen sein. Aufgrund der zum Jahresende zu erwartenden sehr hohen Fallzahlen, empfiehlt der Landkreis betroffenen Fahrerlaubnisinhaber, bereits in den nächsten Monaten zu den Öffnungszeiten vorbeizukommen.
Der Umtausch der Papierführerscheine ist an allen drei Standorten der Landkreisverwaltung – Greifswald, Anklam und Pasewalk – möglich. Die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 13 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 16 Uhr.
Alle, die ihren Führerschein umtauschen möchten, müssen keinen Termin vereinbaren, sondern können einfach zu den Öffnungszeiten die Führerscheinstelle aufsuchen.
PM