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05.10.2023
Allgemein

Wichtige Hinweise zur Schadstoffsammlung


Schadstoffe

Derzeit läuft im Landkreis wieder die mobile Schadstoffsammlung. Dabei besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gefährliche Stoffe, die aus Haushalten stammen und aufgrund ihrer umweltbelastenden Eigenschaften nicht mit dem „normalen“ Restmüll entsorgt werden dürfen, kostenlos abzugeben. Darunter fallen

  • Reste von: Autopflegemittel
  • Reste von: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe und Desinfektionsmittel
  • Reste von: Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Reste von: Säuren und Laugen
  • Reste von: Haushaltsreiniger, Kosmetika und Haushaltschemikalien
  • Leuchtstofflampen, Quecksilberdampflampen, Thermometer und sonstiger Quecksilberbruch
  • Gifte und Chemikalien
  • ölverunreinigte Abfälle (Putzlappen u. ä.)
  • Spraydosen mit schädlichen Resten (z. B. Spray zur Reinigung von Backöfen)

Die EGVG und die VEVG sehen sich in letzter Zeit mit immer größeren Problemen bei der Übergabe der Schadstoffe konfrontiert. Vielfach werden diese bereits im Vorfeld der Sammlung an den bekanntgegebenen Orten abgeladen oder erst nach der Sammlung dort abgestellt. So entsteht durch die dann illegal abgelagerten Abfälle sowohl eine Gefahr für die Umwelt als auch für Leben und Gesundheit, insbesondere spielender Kinder. Außerdem kann beim tatsächlichen Sammeltermin eine Beräumung der so abgestellten Abfälle nur sehr schwierig erfolgen, da viele Behältnisse nicht ordnungsgemäß beschriftet und die Chemikalien somit nicht identifizierbar sind.

Sollte den Bürgerinnen und Bürgern eine Übergabe zu den Terminen der Schadstoffsammlung nicht möglich sein, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese im Rahmen der Öffnungs- und Annahmezeiten auf den Wertstoffhöfen Anklam und Greifswald Eckhardsberg gebührenfrei anzuliefern.

In diesem Zusammenhang sei außerdem noch einmal darauf hingewiesen, dass Dispersionsfarben, also wasserlösliche Farben wie z.B. Wand- und Deckenfarben NICHT zur Kategorie der Schadstoffe gehören. Nach dem vollständigen Austrocknen der Farbe, kann diese bedenkenlos in den Restmülltonnen entsorgt werden. Der aus Plastik bestehende Eimer kommt anschließend entleert in die gelbe Tonne oder den gelben Sack.

Die mobile Schadstoffsammlung findet zweimal jährlich an rund 240 Haltepunkten im Landkreis statt. Im Rahmen der persönlichen Übergabe können alle notwendigen Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung mit den Mitarbeitern der EGVG geklärt werden. Die Termine und Haltepunkte sind jeweils zu Jahresbeginn auf der Homepage der VEVG sowie in den Abfallkalendern bekannt gemacht.

Weitere Informationen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der VEVG: www.vevg-karlsburg.de

Hinweise zur rechtlichen Situation:

Gemäß § 23 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung (AwS) sind, Schadstoffe nach § 11 Abs. 16, die eine Gebindegröße von 20 kg bzw. 30 l nicht überschreiten, getrennt nach Abfallarten möglichst in Originalverpackung bzw. Originalbezeichnung oder ggf. soweit notwendig, in besonders dafür vorgesehenen Behältern dem Landkreis durch Übergabe zu überlassen. Die Übergabe erfolgt über eine gesonderte Schadstoffsammlung an mobilen Erfassungsstellen (Schadstoffmobil) oder an den dafür vom Landkreis bekannt gegebenen stationären Annahmestellen. Nach Absatz 3 sind Schadstoffe am Schadstoffmobil oder an den Annahmestellen dem zuständigen Personal zu übergeben. Das Ablagern oder Verbringen von Schadstoffe am Standort des Schadstoffmobils, an den Annahmestellen oder außerhalb der Annahmezeiten ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und somit eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG i. V. m. Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann.

PM

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