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20.11.2020
Stellenangebot
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Sachbearbeiter (m/w/d) in Pasewalk gesucht


Rathaus in Pasewalk

Bei der Stadt Pasewalk ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Finanzen die Stelle als Sachbearbeiter Rechnungseingang/ Zuarbeiten Jahresabschluss (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.

Aufgabenschwerpunkte:

  • verantwortlich für das Einscannen der Rechnungen,
    die Kontrolle der erfassten Daten im CC ECM
    und die Weiterleitung an die entsprechenden Fachbereiche
  • unterstützende Tätigkeiten bei den Jahresabschlussarbeiten
  • vertretungsweise Absicherung der Post- und Informationsstelle
  • Protokolldienst

Anforderungsprofil:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem verwaltenden oder kaufmännischen
    Beruf
  • sicherer Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel, MA Outlook)
  • idealerweise Kenntnisse und Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
  • wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Kommunalverfassung M-V und der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V
  • sicheres und freundliches Auftreten
  • selbständige Arbeitsweise sowie logisches und analytisches Denkvermögen
    hohes Engagement, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit
    und Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen
  • Führerschein Klasse B sowie Bereitschaft Dienstfahrzeuge zu führen und Dienstreisen
    anzutreten

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD, EG 5.

Wenn Sie sich dieser neuen Herausforderung stellen möchten, freue ich mich auf Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis spätestens 04.12.2020 an die

Stadt Pasewalk
Die Bürgermeisterin
FB Innere Verwaltung und Ordnung
Haußmannstraße 85
17309 Pasewalk.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gern telefonisch an Frau Krüger-Bohn (03973/251-110).

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverordnung i. V. m. § 10 Abs. 1 Daten-schutzgesetz MV.

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