Adventskalender
Täglich ein neues Türchen öffnen
Hier geht’s zum Kalender
Blog
19.03.2024
Regionales

Rechte psychisch Kranker wahren: Landkreis sucht Ehrenamtliche für Besuchskommission


Für die Besuchskommission des Landkreises Vorpommern-Greifswald wird ein ehrenamtlicher Bürger, eine ehrenamtliche Bürgerin sowie deren Stellvertretung gesucht.

Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung medizinische Hilfe benötigen, sind in besonderen Lebenssituation nicht in der Lage, die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung einzuschätzen. Das Evangelische Krankenhaus Bethanien gGmbH in Greifswald und das AMEOS Klinikum in Ueckermünde bietet für solche Fälle Unterbringungsmöglichkeiten für eine zielgerichtete medizinische Versorgung. Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten regelt die Rechte und Pflichten, die im Rahmen solcher Unterbringungen im Sinne der Patientinnen und Patienten eingehalten werden müssen.

In der für sie entscheidenden und belasteten Situation der Unterbringung hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald in diesen Kliniken sicherzustellen, dass die Rechte der Patientinnen und Patienten in allen Bereichen gewahrt und die Kliniken die damit verbundenen Aufgaben erfüllen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beruft hierfür eine Besuchskommission ein, die sich aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Interessenvertretungen der gemeindenahen Psychiatrie zusammensetzen. Darüber hinaus wird ein Bürger bzw. eine Bürgerin (ohne Fachkunde) benannt, der bzw. die der Besuchskommission angehört und gemeinsam die Einrichtungen dahingehend überprüft, ob die Rechte der Patientinnen und Patienten gewahrt sind. Dabei ist den Menschen mit psychischen Krankheiten dann auch Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.

Die Besuchskommission ist eine unabhängige Fachkommission, die vom Landkreis für zwei Jahre berufen wird und in der Regel einmal jährlich die Einrichtungen besucht und überprüft.

Die Begehungen finden in der Regel am Vormittag statt. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.

Wer Interesse daran hat, als Bürger bzw. Bürgerin (ohne Fachkunde) in der Besuchskommission mitzuwirken, kann sich  per E-Mail bis zum 02.04.2023 melden: stabsstelle2.0@kreis-vg.de. Am 15.04.2024 soll der Bürger bzw. die Bürgerin und deren Stellvertretung für die Besuchskommission über den Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Greifswald benannt werden. Eine kurze Vorstellung der Bürger/-innen ist während der Ausschusssitzung vorgesehen. Die Termine für die Klinikbesuche werden nach Berufung der Kommission abgestimmt.

PM

Schicken Sie uns Ihre Veranstaltung
Zurück zum Seitenanfang