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24.01.2023
Regionales

Neuer Schulentwicklungsplan des Landkreises Thema im Bildungsausschuss


Klassenzimmer

Der neue Schulentwicklungsplan des Landkreises Vorpommern-Greifswald für die allgemeinbildenden Schulen ist Thema im Bildungsausschuss des Kreistages am 25. Januar 2023. Die Verwaltung wird über den Stand der Erarbeitung informieren. Dabei geht es auch um die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes mit der Einführung von zahlreichen inklusiven Beschulungsformen. Der neue Schulentwicklungsplan soll für die nächsten fünf Jahre bis zum Schuljahresende 2027 gültig sein und voraussichtlich am 8. Mai 2023 vom Kreistag beschlossen werden.

Verbunden mit der Einführung inklusiver Beschulungsformen ist die langfristige Auflösung von Förderschulen im Landkreis. In Vorpommern-Greifswald bestehen in kreislicher Trägerschaft zehn Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Handicaps (Lernen, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung). Entsprechend der Inklusionsstrategie des Landes ist die Auflösung der fünf Förderschulen L (Lernen) in Greifswald, Wolgast, Anklam, Eggesin und Pasewalk zum Sommer 2027 vorgesehen.

Bereits jetzt wurde die flexible Schuleingangs- und Ausgangsphase eingeführt, die Schülerinnen und Schülern ermöglicht, länger im Schulsystem zu verweilen, um mit ihrem eigenen Lernrhythmus zu guten Abschlussergebnissen zu kommen. Die Einführung der integrierten Lerngruppen Lernen sowie der Schulwerkstätten in den Grund- und Regionalschulen ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit den Handicaps L+ und esE, eine individuelle Beschulung und Förderung zu erhalten, wobei sie dennoch ihren Kontakt zur Regelbezugsklasse aufgrund des gemeinsamen Unterrichts in ausgewählten Fächern behalten. Dafür werden zukünftig (und in einigen Fällen auch jetzt schon) separate Förderunterrichtsstunden für das Lernen in Kleingruppen bereitgestellt. Die Schulträger müssen in ihren dafür ausgewählten Schulen ausreichend Differenzierungsräume zur Verfügung stellen.

Der Besuch einer integrierten Lerngruppe wird durch die Pädagogen empfohlen, sobald das Kind /der Jugendliche entsprechend diagnostiziert wurde. Doch auch hier greift der Elternwille und es besteht die Wahl, ob das Kind den gemeinsamen Unterricht besucht, der ebenso inklusiv umgesetzt werden muss, oder in einer Lerngruppe unterrichtet wird.

Der Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, die vielen inhaltlichen Änderungen und neuen inklusiven Angebote in der Bildungslandschaft der über 90 Schulen in Vorpommern-Greifswald ausgewogen umzusetzen, so dass für alle Schülerinnen und Schüler gerechte Chancen auf einen Bildungszugang gegeben sind. Gleichzeitig ist im Rahmen der Schülerbeförderung, die auch Aufgabe des Landkreises ist, den veränderten Bildungsorten Rechnung zu tragen.

PM

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