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05.07.2022
Gesundheit

Neue Testverordnung vom 30.06.2022


COVID-19 Test

Seit dem 30.06.2022 gilt die neue Testverordnung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. So können Sie schnell und einfach nachvollziehen, ob Sie für kostenlose Tests berechtigt sind, 3€ zuzahlen müssen oder die gesamten Kosten für den Test tragen müssen.
Wichtig: Ab sofort müssen Sie außerdem begründen, warum Sie den Covid-19 Test benötigen.

Wer erhält einen kostenlosen COVID-19 Test und wie wird die Testberechtigung nachgewiesen?

  • Kinder unter 5 Jahren → Ausweis
  • Schwangere im ersten Trimester → Mutterpass
  • Haushaltsangehörige von Infizierten → Arztbeleg
  • Personen, die sich nicht impfen lassen können → ärztliches Attest
  • pflegende Angehörige → glaubhafter Nachweis als Pflegeperson
  • Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte → Anspruch muss glaubhaft gemacht werden
  • Besucher:innen von Pflegeheimen & Krankenhäusern → Bescheinigung der Einrichtung

In welchen Fällen muss man für Tests 3€ zahlen und wie wird die Testberechtigung nachgewiesen?

  • bei Risikoexposition, z.B. vor Besuchen von Veranstaltungen in Innenräumen → Selbstauskunft/Ticket
  • Wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel anzeigt.

Wichtig zu wissen:

  • Alle anlasslosen Bürgertests müssen künftig selbst bezahlt werden.
  • Symptomatische Patient:innen sollten sich künftig nicht im Testzentrum, sondern in der Arztpraxis testen lassen.
  • Mitarbeitende in Krankenhäusern und Heimen werden in den Einrichtungen getestet.
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Geschrieben von
Carina Giard
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