Neue Testverordnung vom 30.06.2022
![COVID-19 Test](https://wirinuer.de/wp-content/uploads/2022/07/testverordnung-800x420.jpg)
Seit dem 30.06.2022 gilt die neue Testverordnung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. So können Sie schnell und einfach nachvollziehen, ob Sie für kostenlose Tests berechtigt sind, 3€ zuzahlen müssen oder die gesamten Kosten für den Test tragen müssen.
Wichtig: Ab sofort müssen Sie außerdem begründen, warum Sie den Covid-19 Test benötigen.
Wer erhält einen kostenlosen COVID-19 Test und wie wird die Testberechtigung nachgewiesen?
- Kinder unter 5 Jahren → Ausweis
- Schwangere im ersten Trimester → Mutterpass
- Haushaltsangehörige von Infizierten → Arztbeleg
- Personen, die sich nicht impfen lassen können → ärztliches Attest
- pflegende Angehörige → glaubhafter Nachweis als Pflegeperson
- Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte → Anspruch muss glaubhaft gemacht werden
- Besucher:innen von Pflegeheimen & Krankenhäusern → Bescheinigung der Einrichtung
In welchen Fällen muss man für Tests 3€ zahlen und wie wird die Testberechtigung nachgewiesen?
- bei Risikoexposition, z.B. vor Besuchen von Veranstaltungen in Innenräumen → Selbstauskunft/Ticket
- Wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel anzeigt.
Wichtig zu wissen:
- Alle anlasslosen Bürgertests müssen künftig selbst bezahlt werden.
- Symptomatische Patient:innen sollten sich künftig nicht im Testzentrum, sondern in der Arztpraxis testen lassen.
- Mitarbeitende in Krankenhäusern und Heimen werden in den Einrichtungen getestet.