Neue Testverordnung vom 30.06.2022

Seit dem 30.06.2022 gilt die neue Testverordnung. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt. So können Sie schnell und einfach nachvollziehen, ob Sie für kostenlose Tests berechtigt sind, 3€ zuzahlen müssen oder die gesamten Kosten für den Test tragen müssen.
Wichtig: Ab sofort müssen Sie außerdem begründen, warum Sie den Covid-19 Test benötigen.
Wer erhält einen kostenlosen COVID-19 Test und wie wird die Testberechtigung nachgewiesen?
- Kinder unter 5 Jahren → Ausweis
- Schwangere im ersten Trimester → Mutterpass
- Haushaltsangehörige von Infizierten → Arztbeleg
- Personen, die sich nicht impfen lassen können → ärztliches Attest
- pflegende Angehörige → glaubhafter Nachweis als Pflegeperson
- Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte → Anspruch muss glaubhaft gemacht werden
- Besucher:innen von Pflegeheimen & Krankenhäusern → Bescheinigung der Einrichtung
In welchen Fällen muss man für Tests 3€ zahlen und wie wird die Testberechtigung nachgewiesen?
- bei Risikoexposition, z.B. vor Besuchen von Veranstaltungen in Innenräumen → Selbstauskunft/Ticket
- Wenn die Corona-Warn-App eine rote Kachel anzeigt.
Wichtig zu wissen:
- Alle anlasslosen Bürgertests müssen künftig selbst bezahlt werden.
- Symptomatische Patient:innen sollten sich künftig nicht im Testzentrum, sondern in der Arztpraxis testen lassen.
- Mitarbeitende in Krankenhäusern und Heimen werden in den Einrichtungen getestet.