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15.12.2022
Allgemein

Das neue Bürgergeld – Wer es bekommen kann und was sich ab 2023 ändert


Bürgergeld

Bürgergeld ersetzt zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. Aber wer hat Anspruch auf Bürgergeld und was ändert sich für die Berechtigten ab dem nächsten Jahr?

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Menschen, die erwerbsfähig sind und über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, das nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser Grundsatz gilt aber auch schon aktuell beim Arbeitslosengeld II, erklären die Geschäftsführer der Jobcenter in Vorpommern-Greifswald, Gunther Gerner und Christian Gärtner. „Wer über zu wenig Einkommen verfügt, konnte sich auch schon in der Vergangenheit an das Jobcenter wenden“, so die Geschäftsführer.

Ein wesentlicher Punkt des neuen Bürgergeldes ist die Erhöhung der Regelsätze zum 01. Januar 2023. Diese Regelsatzerhöhung wird automatisch umgesetzt. „Menschen, die aktuell Arbeitslosengeld II beziehen, müssen dafür aber keinen neuen Antrag stellen. Sie erhalten ab dem kommenden Jahr automatisch das erhöhte Bürgergeld“, versichern sie.

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannte Karenzzeit. Zukünftig sollen sich die Menschen zum Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf ihre Arbeitsuche konzentrieren können. Dafür übernehmen die Jobcenter im ersten Jahr die tatsächlichen Mietkosten und angemessenen Heizkosten. Danach müssen auch die Mietkosten den regionalen Angemessenheitsgrenzen entsprechen. Außerdem wird in den ersten zwölf Monaten Vermögen nur berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich um 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese erhöhten Vermögensgrenzen gelten jedoch nicht, wenn unter Berücksichtigung von Einkommen nur ein Bürgergeld-Anspruch für einen Monat besteht.

Weiter müssen die Jobcenter durch die Einführung neuer Bagatellgrenzen zukünftig Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückfordern. Bislang erstellen die Jobcenter jedes Mal einen neuen Bescheid und fordern Kleinstsummen zurück, wenn sich beispielsweise das monatliche Einkommen auch nur geringfügig ändert.

Beim neuen Bürgergeld-Gesetzes steht das „Fördern“ der Menschen stärker im Fokus. Dafür werden die Unterstützungsmöglichkeiten bei Weiterbildungen erweitert und zum 01. Juli 2023 unter anderem ein neues Weiterbildungsgeld eingeführt.

Wer Fragen zum Bürgergeld hat, findet Informationen dazu im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Der Online-Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. ab 2023 auf Bürgergeld steht unter www.jobcenter-vg.de oder unter www.jobcenter.digital zur Verfügung. Über das Online-Portal hat man jederzeit einen Überblick über die eingereichten Unterlagen. Außerdem können die Online-Anträge schneller bearbeitet werden, da die üblichen Postlaufzeiten wegfallen.

PM

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