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14.03.2021
Freizeittipps

Angeln im Frühjahr


Angeln

Während im Winter viele Angler pausieren und sehnlichst das Frühjahr erwarten, gehen einige Angler auch im Winter ihrem Hobby nach und verbringen manchmal eine sehr eisige Nacht im Zelt und auf der Liege in der Hoffnung auf einen Biss. Die Chancen dafür sind zumeist jedoch sehr gering, da die Fische sich kaum bewegen und sich auch ihre Nahrungsaufnahme stark reduziert. Manch anderem, der keine frostige Nacht im Zelt bei null Grad verbringen will, den locken dann die noch frostigeren Temperaturen zum Eisangeln. Hier ist jedoch immer Vorsicht geboten, da das Eis sehr brüchig sein kann.

Da lohnt es sich dann zumeist, auf den Frühling zu warten, wenn man wieder Fried- und Raubfische angeln kann und darf, denn die jeweiligen Schonzeiten der verschiedenen Fische sind selbstverständlich immer zu beachten und diese können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. So hat der Hecht in Mecklenburg-Vorpommern vom 01.03. bis zum 30.04. Schonzeit. Im nahen Brandenburg beginnt die Schonzeit einen Monat früher am 01.02. und endet schon am 31.03., da er in diesen Zeiträumen laicht und um den Bestand zu sichern, nicht beangelt werden darf. Außerdem ist es immer empfehlenswert, die Satzungen der ortsansässigen Vereine zu studieren, um mögliche längere Schonzeiten oder andere Regelungen zu erfahren.

Während sich die Fische im Winter in tieferen Gewässerzonen aufhalten, begeben sie sich im Frühjahr in flachere Gewässerabschnitte, da sie dort die erste Nahrung finden und sich zugleich auch erwärmen können. So ist der Karpfen dann im flacheren Bereich anzutreffen.

Dieser kann das ganze Jahr über beangelt werden, da er keine vorgegebene Schonzeit besitzt und zudem ist er ein beliebter Speise- und Zielfisch. Zu beachten ist dabei aber, dass der Karpfen wie die meisten anderen Fischarten auch ein bestimmtes Mindestmaß haben muss, damit er entnommen werden kann. Unterschreitet er dieses Maß, muss er besonders fischschonend zurückgesetzt werden. Deswegen empfiehlt es sich zur Sicherheit immer, ein geeignetes Messinstrument dabei zu haben, um die Vorgaben einhalten zu können.

Bevor jedoch im neuen Kalenderjahr geangelt werden kann, müssen Vereinsgebühren, Beitragsmarken und Fischereiabgaben bezahlt werden. Von den Vereinsgebühren wird dann der neue Besatz finanziert.

Carina Giard

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