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11.04.2023
Allgemein

Landkreis weist auf zeitnahen Umtausch der Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 hin


Führerschein

Der Landkreis informiert darüber, dass Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind und noch einen Papierführerschein (DDR oder Bundesrepublik Deutschland) besitzen, diesen im Jahr 2023, spätestens bis zum 19. Januar 2024 in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald persönlich umtauschen müssen. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.

Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht erst bis zum Ende des Jahres zu warten. Somit können längere Wartezeiten im Dezember und Januar vermieden werden.

Es sind nur die Papierführerscheine umzutauschen. Besitzer eines EU-Führerscheines der Geburtsjahre 1965 bis 1970 müssen den Führerschein frühestens 2025, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr, tauschen. Die Antragstellung kann an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85a) erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder (Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden:

Postanschrift:
Landkreis Vorpommern-Greifswald Führerscheinstelle
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de
Fax: 03834 8760-9031

PM

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