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11.04.2024
Allgemein

Landkreis weist auf Umtausch der Papier­führer­scheine der Jahrgänge ab 1971 hin


Führerschein

Auch im Jahr 2024 geht der Umtausch von Führerscheinen für Bürgerinnen und Bürger bestimmter Altersgruppen weiter. Diejenigen, die noch einen Papierführerschein (DDR oder Bundesrepublik Deutschland) besitzen und nach 1971 geboren sind, müssen diesen im Jahr 2024, spätestens bis zum 19. Januar 2025 in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald persönlich umtauschen. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Wichtig: Es sind nur Papierführerscheine umzutauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der zu erwartenden Fallzahlen kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. Somit können längere Wartezeiten am Ende dieses sowie Anfang des kommenden Jahres vermieden werden.

Die Antragstellung kann an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85 a) erfolgen.

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bisheriger Papierführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden:
Postanschrift: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Führerscheinstelle
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de
Fax: 03834 8760-9031

Hinweis: Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

PM

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