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19.10.2021
Allgemein

Führerscheine bestimmter Geburtsjahre müssen umgetauscht werden


Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 müssen ihre alten Papier-Führerscheine bis zum 19.01.2022 umtauschen.

Aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist es möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch der Papierführerscheine an den drei Standorten Greifswald, Anklam und Pasewalk vorzunehmen. Die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr, dazu Dienstag von 13 bis 17.30 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 16 Uhr.

Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, die ihre Papierführerscheine umtauschen wollen, auch die Sprechzeiten am Montag- und Freitagvormittag zu nutzen.

Alle, die ihren Führerschein umtauschen möchten, müssen keinen Termin vereinbaren, sondern können einfach zu den Öffnungszeiten die Führerscheinstelle aufsuchen.

Das betrifft vorerst die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis zum 19.01.2022 umzutauschen sind. Ein freiwilliger Umtausch auch der anderen Jahrgänge ist möglich, sollte aber auf Grund der Vielzahl der gesetzlich festgelegten zu tauschenden Führerscheine und dem damit zu erwartenden hohen Publikumsverkehr erst im gesetzlich festgesetzten Umtauschjahr erfolgen.

Die Abstands- und Hygieneregeln in den Gebäuden der Kreisverwaltung sind weiterhin einzuhalten. Auch die Pflicht, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, besteht weiterhin.

PM

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