Bezirksschornsteinfeger des Landkreises treffen sich in Anklam
Erstmals nach der Corona-Pandemie kamen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Vorpommern-Greifswald jetzt wieder zu einer Dienstberatung im Landratsamt in Anklam zusammen. Hauptthema war die Kehrbezirkseinteilung, bei der in den nächsten Jahren Anpassungen anstehen.
Neben organisatorischen Fragen stand auch die Auswertung bestehender und neuer Gesetzesnormen auf der Tagesordnung. So zum Beispiel das Gebäudeenergiesetz (GEG) aus November 2020, das die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, im Rahmen der Feuerstättenschau zu überprüfen, ob alte Heizkessel ausgetauscht und Rohrleitungen gedämmt wurden, und ob die heizungstechnischen Anlagen den Vorgaben des GEG entsprechen. Der Landkreis weist Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass für diese hoheitlichen Arbeiten zusätzliche Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) zu erheben sind.
Aktuell gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald 27 Kehrbezirke für die jeweils ein Schornsteinfegermeister vom Landrat als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt wurde. Der Bestellungszeitraum beträgt grundsätzlich sieben Jahre. In dieser Zeit wird jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in der Regel ein- bis zweimal durch die Aufsichtsbehörde überprüft.
PM