Vorweihnachtliche Lebensmittelkontrollen: Viele Produkte unauffällig, einzelne Beanstandungen
In der Vorweihnachtszeit hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock typische Saisonprodukte besonders intensiv geprüft. Im Fokus standen unter anderem Nüsse, Trockenfrüchte, Nougat, Schokolade, Kaffee und Weihnachtsgebäck. Viele dieser Lebensmittel gelten als empfindlich gegenüber Schimmelpilzgiften oder können durch ihre Herstellung erhöhte Rückstände aufweisen. Insgesamt fällt die Bilanz positiv aus: Die überwiegende Mehrheit der Proben war unauffällig.
Schimmelpilzgifte: keine Nachweise in den untersuchten Proben
Um mögliche Belastungen durch natürliche Schimmelpilzgifte auszuschließen, wurden Pistazien, Erdnüsse, Nougat und Nusschokolade auf Aflatoxine untersucht (24 Proben). Zusätzlich prüften die Labore Rosinen und getrocknete Feigen auf Ochratoxin A. Ergebnis: Alle untersuchten Proben waren frei von diesen Stoffen. Die eingesetzten Verfahren ermöglichen Messungen bis in den Spurenbereich von einem Millionstel Gramm je Kilogramm Produkt.
Rosinen: Rückstände nachweisbar, aber rechtlich unbedenklich
Da sich Pflanzenschutzmittelrückstände in getrockneten Trauben konzentrieren können, wurden zehn Proben Rosinen auf rund 450 verschiedene Wirkstoffe untersucht. Teilweise wurden bis zu 18 unterschiedliche Rückstände festgestellt. Die Werte lagen jedoch deutlich unterhalb der geltenden Höchstgehalte und waren damit rechtlich unbedenklich.
Kaffee: keine Hinweise auf Täuschung oder Qualitätsmängel
Auch Kaffee wurde kontrolliert. In sechs Proben suchten die Labore nach Hinweisen auf eine unerlaubte Beimischung von Robusta-Bohnen sowie nach Qualitätsmängeln durch übermäßige Erhitzung. Alle Proben lagen im normalen Bereich. Hinweise auf Täuschung oder Qualitätsverluste ergaben sich nicht. Hintergrund: Robusta ist grundsätzlich zulässig – bei der Auslobung „100% Arabica“ darf jedoch kein Robusta enthalten sein.
Weihnachtsgebäck und Backzutaten: niedrige Acrylamidwerte, korrekte Hinweise auf Spuren
Bei Lebkuchen und Spekulatius wurden acht Proben auf Acrylamid untersucht. Die Werte lagen zwischen 19,8 und 277,2 μg/kg und damit deutlich unter dem Orientierungswert von 800 μg/kg. Auch beliebte Backzutaten wie Mandeln und Haselnüsse wurden geprüft. Spuren anderer Nüsse wurden zwar nachgewiesen, waren aber durch freiwillige Spurenhinweise korrekt gekennzeichnet.
Studentenfutter: mehrere Proben nicht verkehrsfähig
Etwas anders fiel das Ergebnis bei Studentenfutter aus: Drei von sieben Proben waren sensorisch auffällig. Vor allem Paranüsse zeigten deutliche Verderbsmerkmale. Diese Proben wurden als nicht verkehrsfähig eingestuft. Die Behörden empfehlen, Nüsse mit altem, muffigem oder ranzigem Geschmack keinesfalls zu verzehren, da Verderb auch mit Schimmelpilzbelastungen einhergehen kann.
Weitere Kontrollen: Apfelchips, Lachs, Fisch und Geflügel
Auch getrocknete Apfelchips wurden untersucht: Sechs Proben prüfte das LALLF auf Schwefeldioxid. Nur eine Probe enthielt den Stoff – die Kennzeichnung war korrekt.
Bei 33 Proben Lachserzeugnissen wurden zwei Proben aufgrund erhöhter Keimzahlen beanstandet. Ganzjährig untersuchte die Lebensmittelüberwachung zudem 163 Proben Fisch (frisch und tiefgefroren) sowie 199 Fischerzeugnisse, darunter 119 Räucherfischprodukte. 38 Produkte fielen auf, davon 7 Proben wegen abweichender mikrobiologischer und sensorischer Beschaffenheit. Weitere Mängel betrafen die Kennzeichnung.
Auch 86 Proben frisches Geflügelfleisch (Pute, Hähnchen und Ente) standen auf dem Prüfstand. Nur eine Probe wies erhöhte Keimgehalte auf.
Backhaus mahnt zur Umsicht
Minister Dr. Till Backhaus zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen, betont aber die Verantwortung der Verbraucher: Viele weihnachtliche Lebensmittel können mit gutem Gefühl genossen werden. Gleichzeitig gilt: Wer bei Produkten ungewöhnlichen Geruch oder Geschmack feststellt, sollte vorsichtig sein und sie lieber nicht verzehren. Genuss und Aufmerksamkeit gehören gerade in der Vorweihnachtszeit zusammen.