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12.12.2025
Regionales

Ausschreibung zur Neubesetzung der Schiedsstelle des Amtes Uecker-Randow-Tal


Richter Hammer

Die Schiedsstelle des Amtes Uecker-Randow-Tal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen, da die bisherige Schiedsperson ihr Amt niedergelegt hat. Für die Wahlperiode 2026 bis 2031 werden daher engagierte Bürger gesucht, die bereit sind, diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.

Aufgaben der Schiedsstelle

Schiedspersonen sind insbesondere auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts tätig. Darüber hinaus befassen sie sich mit bestimmten Delikten, die in der Regel mangels öffentlichen Interesses im Rahmen eines Privatklageverfahrens verfolgt werden. Ziel der Schiedsarbeit ist es, Konflikte außergerichtlich zu klären und gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson wahrgenommen. Jede Schiedsperson wird durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.

Wahl und Aufsicht

Die Schiedsperson sowie die stellvertretende Schiedsperson werden vom Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Pasewalk.

Die Tätigkeit der Schiedsperson im Schlichtungsverfahren unterliegt der Aufsicht des Direktors des Amtsgerichtes, der zudem bei der Anleitung und Fortbildung der Schiedsperson unterstützt.

Persönliche Voraussetzungen

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Voraussetzungen sind:

  • Wohnsitz im Amt Uecker-Randow-Tal

  • Vollendung des 25. Lebensjahres zu Beginn der Amtsperiode

Nicht zur Schiedsperson gewählt werden kann,

  • wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,

  • wer sich in einem Ermittlungsverfahren befindet oder gegen den Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter führen kann,
  • wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.


Bewerbung

Interessierte Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf schriftlich bis zum 31.01.2026 einzureichen an:

Stadt Pasewalk

Der Bürgermeister

Bürger- und Ordnungsamt

Haußmannstraße 85

17309 Pasewalk

Mit dieser Ausschreibung soll Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, aktiv zur außergerichtlichen Konfliktlösung und zum gesellschaftlichen Miteinander im Amt Uecker-Randow-Tal beizutragen.

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