Umtausch von EU-Kartenführerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001

Auch im Jahr 2025 wird der Umtausch von Führerscheinen fortgesetzt. EU-Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19.01.2026 persönlich in der Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald umgetauscht werden. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige alte EU-Kartenführerschein seine Gültigkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen. Aufgrund des zu erwartenden Fallaufkommens kann es im Einzelfall zu entsprechenden Wartezeiten kommen.
Aus den Erfahrungen der bisherigen Umtauschaktion wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. So können längere Wartezeiten am Ende dieses und zu Beginn des nächsten Jahres vermieden werden.
Anträge können an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85 a) gestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
- Bisheriger alter EU-Kartenführerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 31,50 Euro (Bar oder EC-Karte
PM