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09.09.2024
Allgemein

Umtausch der Führerscheine ab dem Geburtsjahrgang 1971


Führerschein

Der Landkreis erinnert alle Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1971 oder später geboren sind, daran, ihren Papierführerschein bis spätestens zum 19. Januar 2025 umzutauschen. Die Antragstellung kann an den Standorten Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, Anklam, Friedländer Landstraße 21d, sowie Greifswald, Feldstraße 85a, erfolgen. Aufgrund der hohen Fallzahlen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • gültiges Personaldokument: Personalausweis oder (Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
  • der alte Papierführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde, an die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu übersenden: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Führerscheinstelle, Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald oder per E-Mail fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de


Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bürgerinnen und Bürger sollten daher einen fristgerechten Umtausch einplanen. Für Besitzer eines Kartenführerscheins, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, ist ein Umtausch ab 2025 vorzunehmen. Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.


Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

PM

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