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27.01.2025
Allgemein

Schornsteinfegergebühren werden teilweise angepasst


Flagge des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Der Landkreis weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass sich die Kosten für die Leistungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers teilweise erhöhen. Grund: Der Bund hat eine Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) beschlossen, durch die die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ab sofort bundesweit steigen. Das bedeutet, dass hoheitliche Arbeiten wie die Durchführung der Feuerstättenschau, Abnahmen aber auch der Erlass eines Feuerstättenbescheides um rund 16 Prozent teurer werden. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Wichtig: Die Kosten für die „freien“ Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen sind von dieser Verordnungsänderung nicht betroffen. Diese Kosten legt jeder Schornsteinfegerbetrieb als privater Unternehmer selbst fest.

PM

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