Neuerungen, die das Jahr 2022 bringt: Pflegehilfsmittel
Der Neujahrestag bringt wie immer auch einige Neuerungen mit sich. Speziell für pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, heißt das, dass die Pflegehilfsmittelpauschale von 60€ wieder auf 40€ zurückfällt.
Corona-bedingt wurde am 1. April 2020 die Pauschale für Pflegehilfsmittel wie FFP2 Masken, Einmalhandschuhe sowie Hand- und Flächendesinfektion um 20€ erhöht und lag somit bei 60€ anstatt 40€, wie es § 40 Abs. 2 Sozialgesetzbuch XI vorsieht. Diese Erhöhung lief zum 31.12.2021 aus. Pflegehilfsmittel können ab Pflegegrad 1 bei der Krankenkasse beantragt werden. Wird die Pflegehilfsmittelpauschale von der Krankenkasse gewährt, können diese dann in der jeweiligen Apotheke oder dem zuständigen Sanitätshaus, welches von der Krankenkasse benannt wird, monatlich geholt werden. Die Pflegehilfsmittelpauschale kann jedoch immer nur für den jeweiligen Monat gewährt werden.