Neue Pflanzenabfall-Landesverordnung veröffentlicht
Ab dem 1. Januar 2029 wird das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das Land hat die betreffende Pflanzenabfalllandesverordnung an das höherrangige Bundesabfallrecht angepasst. Die neu gefasste Landesverordnung wurde laut Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
„Bei der Verbrennung von Pflanzenabfällen gehen wertvolle biogene Rohstoffe unwiederbringlich verloren. Die praktischen Folgen der Brennregelungen der Pflanzenabfall-Landesverordnung stehen damit im Konflikt zu den Bestrebungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Bioabfälle möglichst im Wege einer mehrstufigen Kaskadennutzung hochwertig stofflich zu verwerten. Zudem stellen sie sich auch aus ökologischer Sicht als ressourcenschädigend und unzeitgemäß dar. Zugleich wurde die Luft vielerorts im Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern mit Rauch belastet.“
Schon jetzt gilt jedoch: Auf Grundlage der noch geltenden Pflanzenabfalllandesverordnung darf nur verbrannt werden, wenn keine anderen zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Grundstück existieren, z. B. in Form des Kompostierens oder Verrottenlassens, und wenn der örtlich zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger keine Entsorgungsmöglichkeit bietet, z. B. in Form der Biotonne oder des Wertstoffhofs. In der Praxis ließ sich diese Vorgabe nur schwer kontrollieren, da die Brennbefugnisse nach der bisherigen Pflanzenabfalllandesverordnung nicht behördlich genehmigt werden mussten. Die Bürgerinnen und Bürger prüften demnach selbst, ob die Brennvoraussetzungen vorliegen oder nicht.
„Dies hat in der Vergangenheit zu erheblichen Fehleinschätzungen mit Folgen für die Umwelt und unsere natürlichen Ressourcen geführt“, betont Backhaus.
Wegen dieser Beeinträchtigungen erstatteten Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren wiederholt zahlreiche Anzeigen bei den zuständigen Behörden. Ferner wurden zu den negativen Auswirkungen der Pflanzenabfallverbrennung in Nachbarschaft und Umwelt regelmäßig eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden sowohl beim Bürgerbeauftragten, dem Petitionsausschuss des Landtages als auch bei dem für die Abfallwirtschaft zuständigen Ministerium eingereicht.
„Es ist daher erforderlich, die Pflanzenabfalllandesverordnung, welche im Jahr 2001 noch unter Geltung des damaligen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassen wurde, an zwischenzeitig aktualisierte rechtliche und umweltschutzrelevante Anforderungen, insbesondere an das mittlerweile in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz, anzupassen und damit neu zu fassen“, so Backhaus.
Seit vielen Jahren laufen in Vorbereitung dafür intensive Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Abfallbehörden und mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Letztere bestätigten, dass eine anderweitige zumutbare Entsorgung von Pflanzenabfällen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes grundsätzlich gewährleistet ist.
Auch die bisherigen Brennregelungen der Pflanzenabfalllandesverordnung für die Forst- und Landwirtschaft werden entfallen. „Dies ist wichtig, um auch in Land- und Forstwirtschaft die stoffliche Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und unnötige Belastungen für Umwelt sowie Klima zu vermeiden“, führte Minister Backhaus aus.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist damit künftig grundsätzlich unzulässig, eine ausreichend lange Übergangsfrist bis Januar 2029 ist jedoch vorgesehen. Abfallbehördliche Ausnahmegenehmigungen nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleiben in begründeten Einzelfällen aber möglich. Abweichend davon richtet sich die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft im Wald in Zukunft allein nach den Vorschriften des Landeswaldgesetzes.
„Unberührt von den neuen Regelungen bleiben die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts zur Bekämpfung pflanzlicher Schadorganismen sowie Brauchtumsfeuer und der Einsatz von Feuerschalen. Bei denen dürfen jedoch nur geeignete Brennstoffe, vor allem Holz in Brennholzqualität, keine Abfälle, verwendet werden“, so der Minister abschließend.